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2. Steuerverweigerung aus Gewissensgründen
2.4 Rechtsprechung
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BVerfG
Beschluss v. 02.05.2007
2 BvR 475/02
NVwZ-RR 2007, 505
Die Budgetverantwortung des Parlaments und das Demokratieprinzip stehen nicht unter dem Vorbehalt der Entscheidung des einzelnen Steuerbürgers zu der Frage, wie mit Einnahmen aus Steuern zu verfahren ist. Es ist mit der Verfassung vereinbar, wenn die Finanzbehörden im Billigkeitsverfahren nach der Abgabenordnung eine Steuerherabsetzung um den Betrag ablehnen, der rechnerisch anteilsmäßig auf die Finanzierung des Militärhaushalts entfällt. Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Antragsteller geltend macht, aus Gewissensgründen daran gehindert zu sein, zum Verteidigungshaushalt beizutragen. [pt]